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Aus gegebenem
Anlass möchte ich über folgende Neuerungen informieren:
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Seit
dem 01.03.2011 bin ich zur Vertragsanwältin
des ADAC e.V. bestellt. Ich berate
Mitglieder des ADAC e.V. in allen
Fragen gem. § 2 der ADAC-Satzung, insbesondere
in Fragen des Führens und Haltens von
Kraftfahrzeugen, des Straßenverkehrs,
des Tourismus und Verbraucherschutzes.
Die Beratung umfasst die Erteilung von
Rechtsrat gegenüber dem ADAC-Mitglied
ohne Entfaltung einer Tätigkeit gegenüber
Dritten.
Für
die Beratung entstehen dem ADAC-Mitglied
keine Kosten.
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Der
Gesetzgeber hat die Vergütung für Beratungsleistungen
der Rechtsanwälte zum 01.07.2006 neu
geregelt und beschlossen, dass der Rechtsanwalt
auf eine Gebührenvereinbarung mit dem
Mandanten hinwirken soll. Wird keine
Vereinbarung getroffen, erhält der Rechtsanwalt
seine Vergütung nach den Vorschriften
des bürgerlichen Rechts.
Ich
habe mich aus diesem Grunde zur Vereinfachung
dieser Regelungen entschlossen, die Erstberatung*
zu einem Preis von EUR 40,00 netto
zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer anzubieten.
* Eine Erstberatung beschränkt
sich auf ein zeitlich erstes Beratungsgespräch.
Zu beachten ist, dass nicht jedes rechtliche Problem einer Erstberatung
zugänglich ist, insbesondere wenn größere Vertragswerke,
umfangreiche außergerichtliche Korrespondenz oder bereits selbst oder vom Gegner
erstrittene Gerichtsentscheidungen einzubeziehen sind.
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