Kanzlei - Rechtsanwältin Indra Böttcher

         
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Aktuelles

Aus gegebenem Anlass möchte ich über folgende Neuerungen informieren:

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Seit dem 01.03.2011 bin ich zur Vertragsanwältin des ADAC e.V. bestellt. Ich berate Mitglieder des ADAC e.V. in allen Fragen gem. § 2 der ADAC-Satzung, insbesondere in Fragen des Führens und Haltens von Kraftfahrzeugen, des Straßenverkehrs, des Tourismus und Verbraucherschutzes. Die Beratung umfasst die Erteilung von Rechtsrat gegenüber dem ADAC-Mitglied ohne Entfaltung einer Tätigkeit gegenüber Dritten.

Für die Beratung entstehen dem ADAC-Mitglied keine Kosten.

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Der Gesetzgeber hat die Vergütung für Beratungsleistungen der Rechtsanwälte zum 01.07.2006 neu geregelt und beschlossen, dass der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung mit dem Mandanten hinwirken soll. Wird keine Vereinbarung getroffen, erhält der Rechtsanwalt seine Vergütung nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts.

Ich habe mich aus diesem Grunde zur Vereinfachung dieser Regelungen entschlossen, die Erstberatung* zu einem Preis von EUR 40,00 netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer anzubieten.

* Eine Erstberatung beschränkt sich auf ein zeitlich erstes Beratungsgespräch. Zu beachten ist, dass nicht jedes rechtliche Problem einer Erstberatung zugänglich ist, insbesondere wenn größere Vertragswerke, umfangreiche außergerichtliche Korrespondenz oder bereits selbst oder vom Gegner erstrittene Gerichtsentscheidungen einzubeziehen sind.